Informationen zur Verarbeitung der personenbezogenen Daten der Abnehmer der Dienstleistung WASSER unter Kontrolle

 

Wer ist der Verwalter der personenbezogenen Daten?

Die Gesellschaft ČEVAK a.s., ID-Nr. 60849657, mit Sitz Severní 2264/8, 370 10 České Budějovice, Handelsregistereintrag beim Bezirksgericht in České Budějovice (Budweis), Absch. B, Einl. 657, ist der Verwalter der personenbezogenen Daten, die von den Abnehmern der Dienstleistung WASSER UNTER KONTROLLE gewonnen werden.

 

Wessen personenbezogenen Daten werden verarbeitet?

Als Abnehmer gelten in diesem Dokument alle Abnehmer der Dienstleistung WASSER UNTER KONTROLLE, die natürliche Person sind.

Wenn eine juristische Person der Abnehmer der Dienstleistung WASSER UNTER KONTROLLE ist, dann ist das Datensubjekt die für diese Person handelnde und den einschlägigen Vertrag oder Nachtrag abschließende Person.

 

Welche personenbezogenen Daten verarbeitet der Verwalter?

Der Verwalter verarbeitet üblicherweise die personenbezogenen Daten der Abnahmer der Dienstleistung WASSER UNTER KONTROLLE in folgendem Umfang:

  • Vor- und Familienname,
  • Wohnsitz, bzw. Postanschrift,
  • Geburtsdatum (bzw. Geburtsnummer),
  • Telefonnummer,
  • e-Mail-Adresse,
  • Adresse der Abnahmestelle (bzw. Weitere Lokalisierungsdaten - z.B. Koordinaten),
  • Nummer des Bankkontos,
  • abgenommene Wassermenge (auf die eingestellte Zeiteinheit bezogen),

 

Der Verwalter verlangt keine den unerlässlich erforderlichen Umfang überschreitenden personenbezogenen Daten.

 

Zu welchem Zweck werden die personenbezogenen Daten verarbeitet?

Der Verwalter verarbeitet die von seinen Abnehmer erhobenen personenbezogenen Daten insbesondere zum Zweck des Vertragsabschlusses über Dienstleistung WASSER UNTER KONTROLLE, seiner Erfüllung und Änderungen. Zu diesem Zweck werden die personenbezogenen Daten in Urkundenform (Vertrag) sowie elektronisch verarbeitet.

 

Im Rahmen der Erfüllung der Vertragspflichten kann es beim Verwalter zur Übergabe der personenbezogenen Daten unter den Arbeitnehmern des Verwalters kommen, allerdings nur zur Erfüllung dieses Zwecks.

 

Die personenbezogenen Daten der Abnehmer kann der Verwalter zum Schutz der berechtigten Belange des Verwalters, insbesondere zur Einbringung der Forderungen benutzen. Beim Einbringen der Forderungen können die personenbezogenen Daten an den Rechtsanwalt übergeben werden, der die Einbringung der Forderung abwickelt. Auf den Schutz der personenbezogenen Daten bei Rechtsanwälten bezieht sich unter anderem auch die Standesvorschrift, welche die Schweigepflicht des Rechtsanwalts regelt.

 

Der Verwalter benutzt die personenbezogenen Daten der Abnehmer zur Erfüllung seiner gesetzlichen Verpflichtungen, wenn ihm solche gesetzlich vorgegeben sind (z.B. Zusammenarbeit mit der Polizei der Tschechischen Republik).

 

Ist die Verarbeitung der personenbezogenen Daten legal?

Der Verwalter hält die Verarbeitung der personenbezogenen Daten zu den oben genannten Zwecken für legal und mit der Verordnung 2016/679 (GDPR), konkret gemäß Art. 6 Abs. 1 Lit. b), c) und f), übereinstimmend.

Zur Verarbeitung der personenbezogenen Daten verlangt der Verwalter keine Zustimmung des Datensubjektes. Die personenbezogenen Daten werden freiwillig bereit gestellt. Ohne Bereitstellung der personenbezogenen Daten kann der Vertrag allerdings nicht erfüllt werden, und aus diesem Grund ist die Bereitstellung der personenbezogenen Daten unerlässlich.

Ist der Verwalter berechtigt, die personenbezogenen Daten auch zu anderen Zwecken zu verarbeiten?

Der Verwalter ist berechtigt die personenbezogenen Daten auch zu einem anderen Zweck zu verarbeiten, wenn solche Verarbeitung mit den Zwecken vereinbar ist, zu welchen die personenbezogenen Daten gesammelt wurden und wenn es ihre Natur nicht ausschließt. Der Verwalter ist in solchem Fall verpflichtet die Rechtmäßigkeit einer solchen Verarbeitung auszuwerten.

Zur Verarbeitung der personenbezogenen Daten verlangt der Verwalter keine Zustimmung des Datensubjektes. Die personenbezogenen Daten werden freiwillig bereit gestellt. Ohne Bereitstellung der personenbezogenen Daten kann der Vertrag allerdings nicht erfüllt werden, und aus diesem Grund ist die Bereitstellung der personenbezogenen Daten unerlässlich.

Werden die personenbezogenen Daten weitergeleitet?

Die erhobenen personenebezogenen Daten der Abnehmer leitet der Verwalter und an die Organe der öffentlichen Verwaltung (z.B. Finanzbehörde, Gericht, Polizei) oder zur Erfüllung sonstiger gesetzlicher Verpflichtungen weiter.

 

Der Verwalter macht die personenbezogenen Daten der Abnehmer Dritten zugänglich, welche die Systeme verwalten, in denen diese Daten abgelegt sind, und zwar nur zwecks Verwaltung dieser Systeme. Mit diesen Personen hat der Verwalter immer einen Vertrag abgeschlossen, der im Einklang mit den Rechtsvorschriften die Verpflichtungen dieser Personen bezüglich Datenschutz und Datensicherheit immer enthält. Diese Personen sind nicht berechtigt die personenbezogenen Daten zu anderen Zwecken zu nutzen.

 

Der Verwalter übergibt die personenbezogenen Daten der Abnehmer ohne ihre Zustimmung keinen anderen Personen.

 

Wie lange werden die personenbezogenen Daten aufbewahrt?

Die erhobenen personenbezogenen Daten verarbeitet der Verwalter während der Erfüllung der Vertragspflicht. Nach Ablauf der Erfüllung der Vertragspflicht bewahrt der Verwalter die personenbezogenen Daten bis zum Ablauf der gesetzlichen Pflichten für die Geltendmachung von Rechten und Ansprüchen auf, die mit der Vertragspflicht zusammenhängen könnten, gewöhnlich nicht länger als zehn Jahre.

 

Wie sind die Rechte des Datensubjektes?

Die Abnehmer haben als Datensubjekte folgende Rechte:

  1. Zugriff zu personenbezogenen Daten, bestehend in der Information darüber, ob und in welchem Umfang ihre personenbezogenen Daten verarbeitet werden,
  2. Korrektur der zu verarbeitenden personenbezogenen Daten,
  3. Recht auf Löschung oder Beschränkung der Verarbeitung von personenbezogenen Daten,
  4. Einwendung gegen die Verarbeitung erheben.

 

Die Abnehmer sind berechtigt sich an die Aufsichtsbehörde mit ihrer Beschwerde zu wenden. Die Aufsichtsbehörde ist die Behörde für den Schutz der personenbezogenen Daten.

 

Der Verwalter verarbeitet die personenbezogenen Daten der Abnehmer auch automatisiert (Übertragung der Ablesungen).

 

Wie kann der Abnehmer den Verwalter kontaktieren?

Die Datensubjekte können sich an den Verwalter zur Geltendmachung ihrer Rechte mittels des Datenschutzbeauftragten wenden.

Der Datenschutzbeauftragter ist die Gesellschaft ENERGIE AG BOHEMIA s.r.o., ID-Nr. 63908298, mit Sitz Lazarská 11/6, 120 00 Praha 2, wobei der Vertretungsberechtigte des Datenschutzbeauftragten Mag. Barbora Veselá, e-Mail: poverenec@cevak.cz ist.